Amtliche Bodenordnung

Amtliche Bodenordnung - Baulandumlegung


Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin (ÖbVI) begleite ich Kommunen und Erschließungsträger durchgängig im umfassenden Prozess der Baulandumlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Umlegungsverfahren sind öffentlich-rechtliche Bodenordnungsmaßnahmen mit dem Zweck nach Lage, Form und Größe geeignete Grundstücke für die in der Bauleitplanung vorgesehene Nutzung zu schaffen.

Die Gemeinde als Umlegungsstelle kann auf mich als ÖbVI

  • die Vorbereitung der im Umlegungsverfahren zu treffenden Entscheidungen sowie
  • die zur Durchführung der Umlegung erforderlichen vermessungs- und katastertechnischen Aufgaben übertragen (BauGB §46 Abs. 4) und
  • mich als Sachverständige (Vermessung) zur Mitwirkung mit beratender Stimme in den Umlegungsausschuß bestellen (BauGB-DVO (BW) §5).


Aufbauend auf der jahrzehntelangen Tätigkeit von Herrn Dipl.-Ing. Jürgen Holder unterstütze ich Sie mit meinen Mitarbeitern als zuverlässiger Partner bei:

  • gesetzlichen Baulandumlegungen gemäß §§45–79 BauGB
  • vereinbarten amtlichen Umlegungen als Kombination der gesetzlichen Baulandumlegung mit einem städtebaulichem Vertrag
  • freiwilligen Verfahren der Baulandentwicklung.

Vermessungsbüro ÖbVI Schönauer
Carl-Zeiss-Straße 31
73230 Kirchheim unter Teck

Telefon: 07021 / 72499-0
Telefax: 07021 / 72499-89
E-Mail: info@vermessung-schoenauer.de

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